Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Jenne-Technik (GbR)


1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese AGB sind nur zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen bestimmt.
1.2 Kollidierende Bedingungen, Schriftform, Nebenabreden
Für den Vertrag gelten diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Auf Nebenabreden kann sich
der Kunde nur bei unverzüglicher schriftlicher Bestätigung berufen.
1.3 Änderungsvorbehalt, Datenerfassung
Unsere Angebote sind freibleibend, technische Änderungen bleiben vorbehalten. Wir können die für die Vertragsabwicklung wichtigen Daten und zur Erbringung der Leistung
wichtigen Dokumente auf EDV speichern.
1.4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Aufrechnung/Zurückbehaltung durch den Kunden sind nur mit unstreitigen/rechtskräftig festgest. Gegenforderungen zulässig.
1.5 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort ist unser Büro Magstadt falls nicht anders vereinbart. Gerichtsstand ist Böblingen, anwendbar ist deutsches Recht.


2. Lieferung, Versandkosten
2.1. Teillieferungen  sind zulässig. Lieferungen können auch zusätzlich/ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgen.
2.2. Versandkosten  Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart trägt der Kunde die Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten.


3. Lieferfristen, Verzug, Verzugsschäden
3.1 Lieferfristen verstehen sich ab Werk. Sie beginnen erst nach Klärung der bei Vertragsschluss noch offenen techn. Fragen, nach Eingang vom Kunden zu beschaffender
Unterlagen/Genehmigungen und/oder nach zu leistenden Anzahlungen sowie Produktionsfreigaben zu laufen.
3.2 Verzug  Höhere Gewalt sowie nicht von uns zu vertretende Betriebsstörungen und/oder verzögerte/unterlassene Belieferung durch Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen
um die dadurch verursachte Verzögerung. Dasselbe gilt für vom Kunden geforderter zusätzl. od. geänderter Leistungen.
Die Feststellung eines Lieferverzugs setzt in jedem Fall eine Mahnung des Kunden mit angemessener Nachfrist voraus.
3.3 Verzugsschäden  Bei Verzugsschäden wird die Haftung für Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes unserer Lieferung/
Leistung begrenzt. Die Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz od. grober Fahrlässigkeit.


4. Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung
4.1 Preise  Unsere Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten ab Werk. Rechnungen sind - vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen - zu den auf
der Rechnung angegebenen Bedingungen zur Zahlung fällig.
4.2 Sicherheit  Bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir jede Einzellieferung von Vorkasse oder einer angemessenen Sicherheitsleistung
abhängig machen.
4.3 Kosten, Zuschläge  Unsere vereinbarten Stundensätze gelten für sämtl. Arbeitszeiten. Kosten für Warte-, Wege- und Reisezeiten sowie Fahrtkosten werden gesondert berechnet. Für Wochenend-
u. Feiertagsarbeit können wir Zuschläge nach tariflichen Bestimmungen oder nach Vereinbarung berechnen.


5. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung
5.1 Eigentumsvorbehalt  Die Lieferware bleibt bis zu ihrer vollständigen uneingeschränkten Bezahlung unser Eigentum. Haben wir noch weitere Forderungen gegen den Kunden, so bleibt der
Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen.
5.2 Vorausabtretung  Weiterveräußern darf der Kunde Vorbehaltsware nur, wenn er Ansprüche aus der Weiterveräußerung nicht abgetreten, verpfändet oder anderweitig belastet
hat. Der Kunde tritt uns die Ansprüche aus der Veräußerung von Vorbehaltsware (Ziff. 5.1) in Höhe unserer Rechnung für die Vorbehaltsware bereits im Voraus zur Sicherung ab.


6. Lieferbedingungen, Mängel- und Ersatzansprüche
6.1 Haftung  Wir haften dafür, dass unsere 2D-Zeichnungen/3D-Datensätze dem Stand der Technik entsprechen. Ausgeschlossen ist eine Haftung für Programmfehler der verwendeten
Software. Konstruktive Arbeiten sind Lösungsvorschläge auf Grundlage der erhaltenen/vorhandenen Informationen und vom Kunden zu prüfen/freizugeben. Insbesondere
bei Serienteilen ist die Verwendbarkeit der Konstruktion vom Kunden durch Freigabe eines/mehrerer Vorab-Muster zu bestätigen. Unerhebliche Abweichungen in
Design und Beschaffenheit sind unbeachtlich. Die geschuldete Verwendbarkeit/Beschaffenheit der Konstruktion richtet sich ausschließlich nach der schriftlich vereinbarten
Spezifikation. Wenn der Kunde die Ware/Leistung für andere Zwecke als die vereinbarten verwenden will, hat er die Eignung dazu und/oder die Zulässigkeit auf eigene
Verantwortung selbst zu prüfen. Für eine von uns nicht ausdrücklich und schriftlich bestätigte Verwendbarkeit schließen wir die Haftung aus. Ferner haften wir nicht für
Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung oder Bedienung durch den Kunden, sowie normaler Abnutzung.
6.2 Mängelrüge  Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Die Nacherfüllung kann wahlweise durch Richtigstellung/Ergänzung der Zeichnungen/Datensätze oder durch
Neuerstellung erfolgen. Bei Ablehnung/Scheitern der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichtbeachtung der Prüfund
Rügepflicht sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen.
6.3 Fahrlässigkeit  Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist beschränkt auf Ansprüche aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, durch die der Vertragszweck gefährdet
wird. Im Übrigen ist unsere Haftung für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf die Höhe des Wertes unserer Lieferung/Leistung begrenzt.
6.4 Ansprüche  Mängel-/Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung unserer Leistung/Ware an den Kunden außer aufgrund arglistigen
Verschweigens, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


7. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung
7.1 Eigenentwicklungen  Für unsere Eigenentwicklungen, Muster, techn. Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde
die Kosten dafür übernommen hat. Der Kunde darf diese nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen und ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren
oder von Dritten produzieren lassen.
7.2 Schutzrechte  Sofern wir Leistungen auf Basis von kundenseitig zur Verfügung gestellter Unterlagen erbringen, haftet der Kunde dafür, dass hierdurch keine gewerblichen Schutzrechte
und sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Eine Überprüfung unsererseits findet nicht statt. Aus solchen Rechtsverletzungen resultierende Schäden sind vom
Kunden zu ersetzen.
7.3 Geheimhaltung  Das aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangte - nicht offenkundige - Wissen ist vom Kunden geheim zu halten.


Fa. Jenne-Technik
Rosenstrasse 27
71106 Magstadt
USt-Id-Nr: DE 182 098 165

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